Zwangshypothek
Eine
Zwangshypothek gibt es nicht im türkischen Vollstreckungsrecht. Eine
Zwangshypothek ist ein Vollstreckungsmittel. Eine
Zwangshypothek kann in ein Grundbuch eingetragen werden. Der Gläubiger kann aus der
Zwangshypothek eine Zwangsversteigerung betreiben.