Zinsschaden Hypothek
Ein Zinsschaden kann dann entstehen, wenn eine
Hypothek vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Der Versicherer stimmt einer vorzeitigen
Kündigung einer
Hypothek mitunter nur unter der Vorraussetzung zu, das der Zinsschaden ersetzt wird. Statt dem Begriff Zinsschaden einer
Hypothek kann auch der Begriff Ablöseentgelt verwendet werden. Bei einer Zahlungsverweigerung des Zinsschadens kann die Versicherung die
Kündigung der Lebensversicherung nicht annehmen.