Wechselprolongation
Als Wechselprolongation wird das Hinausschieben der Fälligkeit der Zahlung durch den Schuldner an den Gläubiger bezeichnet. Die Wechselprolongation wird durch Ausstellung und Akzeptierung eines neuen Wechsels (Prolongationswechsel) hervorgerufen. Beim Wechsel der Prolongation akzeptiert der Hauptschuldner einen neuen Wechsel mit späterem Verfallzeitpunkt. Beim Wechsel der Prolongation wird der Erstwechsel durch den Gläubiger zurückzugeben.Kreditrechner
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