Vollzugsdienst Darlehen

Beamte des Vollzugsdienstes gehören zu Polizeibeamten, und können deshalb ein Beamtendarlehen beantragen. Die Laufzeit von Darlehen für Beamte des Vollzugsdienstes kann über das Pensionierungsalter von 60 Jahren hinausgehen. Die Höhe des Darlehens für Beamte des Vollzugsdienstes kann bis 60000 Euro betragen. Der Bau einer Anstalt für den Strafvollzugsdienst wird vom Staat finanziert, und wird nicht über die Aufnahme eines Darlehens finanziert.

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