Sicherungshypothek
Laut BGB muss eine Hypothek im Grundbuch als SicherungsHypothek bezeichnet werden. Eine SicherungsHypothek ist an bestimmte Forderungen gebunden. Bei einer SicherungsHypothek sind die Rechte des Gläubigers begrenzt. Die SicherungsHypothek ist als Kreditsicherungsmittel absolut nicht geeignet.Kreditrechner
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