Private Darlehensverträge

Private Darlehensverträge beziehen sich immer auf eine Kreditvereinbarung zwischen zwei Privatpersonen. Stellt eine Person einer anderen eine gewisse Geldsumme zur Verfügung, sollte dies in schriftlicher Form - durch private Darlehensverträge - fixiert werden. Neben der Nennung von Name und Adresse müssen private Darlehensverträge auch die Unterschriften beider Parteien enthalten. Ansonsten sind private Darlehensverträge ungültig. Private Darlehensverträge haben einen Schwerpunkt - die Höhe des Darlehens, festgehalten in numerischer und wörtlicher Form. Private Darlehensverträge sind für beide Seiten eine Art Sicherungsinstrument.

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