Löschung Grundschuld
Der Eigentümer hat das Recht die Löschung der Grundschuld vom Gläubiger zu verlangen. Die Löschung einer Grundschuld findet nicht automatisch statt. Zur Löschung einer Grundschuld muss der Gläubiger eine Bewilligung abgeben. Bei der Löschung einer Grundschuld muss der Eigentümer der Löschung zustimmten und den Vollzug beantragen.