Lebensversicherung Disagio Darlehen
Viele Darlehens sind mit einer Lebensversicherung abgesichert zum Beispiel die Beamteversicherung. Sollte der Darlehensnehmer während der Rückzahlunszeit versterben, wird das Darlehenskonto aus der Lebensversicherung getilgt und seinen Angehörigen der Überschussanteil ausgezahlt. Beim Disago erfolgt auf Wunsch die Auszahlung des Darlehens aus der Lebensversicherung mit einem geringen Zinssatz. In den meisten Fällen muss der Darlehennehmer bei der Aufnahme eines Darlehens ein Disagio berücksichtigen. Beim Disagio handelt es sich dabei konkret um einen Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird. Dem Darlehensnehmer wird durch das Disagio der verminderte Betrag ausgezahlt.Kreditrechner
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