Kapitalersetzende Darlehen

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubigen des Hauptschuldners für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubigers zum Beispiel durch ein kapitalersetzendes Darlehen einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft gegen die Liquidität seines Schuldners absichern. Durch die Bürgschaft nimmt der Bürge für den Fall der Liquidität des Dritten die Hauptschuld auf sich, und ist gegenüber dem Gläubiger zu einer Zahlung durch ein kapitalersetzendes Darlehen(Bargeld) aufgefordert. Der Gläubiger ist meistens ein Kreditinstitut, wo das Darlehen gewährt wird.

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