Inhalt Grundschuldurkunde
Zum Inhalt der Grundschuldurkunde gehört die Vollstreckungsunterwerfungt. Zum Inhalt der Vollstreckungsunter-werfung in der Grundschuldurkunde gehört der verpfändete Grundbesitz. Der Inhalt der Vollstreckungsunter-werfung der Grundschuldurkunde umfasst auch das sonstige Vermögen des Schuldners. Die Bank kann also, wenn das
Darlehen nicht zurückbezahlt wird statt der Versteigerung des Grundstücks z.B. auch Lohnpfändungen vornehmen. Der Inhalt von Grundschuldurkunde und Grundschuldbuch sind verschieden.