Hypothekenlöschung
Für eine
Hypothekenlöschung stellt der Grundstückseigentümer einen Antrag. Eine
Hypothekenlöschung wird im Grundbuch eingetragen. Die Löschung einer
Hypothek ist im BGB gesetzlich geregelt. Der Gläubiger einer
Hypothek kann den Eigentümer beauftragen eine vorrangegangene
Hypothek zu löschen.