Grundschuldverzinsung
Die
Grundschuldverzinsung dient dem Zweck der Besicherung der bei einer im Falle der Zwangsvollstreckung zusätzlich anfallenden Verzugs-zinsen und sonstigen Vollstreckungskosten. Die Nebenleistung dient im Prinzip demselben Zweck wie die
Grundschuldverzinsung. Ansprüche auf
Grundschuldverzinsung verjähren nach einer bestimmten Zeit. Die Verjährungszeit des Anspruchs auf eine Grundschuldverzindung beträgt laut BGH 4 Jahe.