Grundschuldbestellung
Eine
Grundschuldbestellung hat die Form einer notariellen Urkunde. Die
Grundschuldbestellung hat in den meisten Fällen auch den Antrag, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Die
Grundschuldbestellung besteht aus der Zustimmung des Eigentümers zu der Belastung seines Grundstücks. Die Eintragung einer Grundstücksbestellung kann der Notar vornehmen.