Grundschuld Insolvenz

Ein Bauträger hat wegen Insolvenz ein Bauvorhaben nicht zu Ende geführt, woraufhin die Bank aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung betrieb. Bei einem Bauträger, der wegen Insolvenz sein Bauvorhaben nicht zu Ende führen konnte, hat die Bank neben der Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld die Eigentumswohnung erworben. Durch den § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MaBV wird der Käufer wird vor dem Risiko bewahrt, eine Zwangsversteigerung des Vertragsobjekts aus der vorrangigen Grundschuld hinnehmen zu müssen und durch den und in der Insolvenz des Bauträgers sowohl bereits geleistete Zahlungen zu verlieren. Durch die Hinnahme einer Zwangsversteigerung des Vetragsobjektes aus der vorrangigen Grundschuld kann der Käufer in der Insolvenz sein Grundstück verlieren.

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