Grundschuld duch Hypothek

Die Sicherung eines Kredites durch eine Hypothek führt im Gegensatz zu einer Grundschuld zu einer rechtlichen Akzessorietät. Wird ein Kredit nur durch eine Grundschuld gesichert, dann ist im Vergleich zur Hypothek der Zusammenhang zwischen Kredit und Grundschuld nur rechtsgeschäftlich. Die Tilgung eines Kredites wird im Gegensatz zur Hypothek durch die Grundschuld nicht beeinflusst. Bei einer Absicherung eines Kredites durch eine Hypothek steht diese im Gegensatz zur Grundschuld dem Gläubiger nicht mehr als Sicherheit zur Verfügung.

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