Grundschuld duch Hypothek
Die Sicherung eines Kredites durch eine
Hypothek führt im Gegensatz zu einer Grundschuld zu einer rechtlichen Akzessorietät. Wird ein
Kredit nur durch eine Grundschuld gesichert, dann ist im Vergleich zur
Hypothek der Zusammenhang zwischen
Kredit und Grundschuld nur rechtsgeschäftlich. Die Tilgung eines Kredites wird im Gegensatz zur
Hypothek durch die Grundschuld nicht beeinflusst. Bei einer Absicherung eines Kredites durch eine
Hypothek steht diese im Gegensatz zur Grundschuld dem Gläubiger nicht mehr als Sicherheit zur Verfügung.