Formfehler in Grundschuldurkunde
Wenn in Grundschuldurkunde Eintragungen fehlen, kann man von Formfehlern sprechen. Formfehler in der Grundschuldurkunde machen deren Gebrauch unwirksam. Formfehler in der Grundschuldurkunde dürfen nur vom Notar korrigiert werden. Gegen Formfehler der Grundschuldurkunde kann Klage erhoben werden. Bei einer Umschreibung im Grundbuch wird eine Formfehler wieder geheilt.