Erbbauzins
Kehren bestimmte Leistungen eines Entgeltes für die Bestellung eines Erbbaurechts immer wieder, ist von
Erbbauzins die Rede. Wichtig ist, dass der
Erbbauzins für die gesamte Zeit bestimmt sein muss. Wer einen gleitenden
Erbbauzins möchte, muss dies vorher vermerken. Allgemein wird der
Erbbauzins als das vom Berechtigten an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts zu zahlende Entgelt bezeichnet. Dient die Immobilie den Wohnzwecken, ist eine Erhöhung nur unter den in § 9a Erbbauverordnung genannten Voraussetzungen und in dem dort vorgegebenen Rahmen zulässig.