Eigenheimzulagedarlehen

Unter einem Eigenheimzulage Darlehen wird ein Darlehen verstanden, welches staatlich Subventioniert ist. Durch ein Eigenheimzulage Darlehen wird vom Staat selbstgenutztes Wohnungseigentum gefördert. Ein Eigenheimzulage Darlehen wird nicht vergeben, wenn es sich bei dem Wohnraum um eine Ferien und Wochenendwohnung handelt, oder wenn die Wohnung im Ausland ist. Mit Beginn der Wohnraumnutzung beginnt auch der Anspruch auf ein Eigenheimzulagedarlehen.

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