Darlehensvertrag

Einer der größten Wünsche besteht meistens darin, eine eigene Wohnanlage zu besitzen. Allerdings ist eine solche Anschaffung mit sehr hohen Kosten verbunden, die auf Anhieb nicht erbracht werden können. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei einem Kreditinstitut ein Darlehen aufzunehmen, das man schrittweise abbezahlen kann. Dieses Geschäft zwischen dem Kreditinstitut und dem Kreditnehmer bekommt schließlich seine Rechtskraft durch die Unterzeichnung eines Darlehensvertrages, die als Sicherheitsdokument für beide Parteien dient. In dieser Urkunde sind alle wichtigen Fakten eingetragen, unter anderem Modalitäten in Bezug auf Zinssatz, den Rückzahlungszeitraum, die Höhe der monatlichen Raten oder den Eigenkapitalanteil. Der Darlehensvertrag enthält aber auch persönliche Angaben, die Auskunft über Kreditgeber und Kreditnehmer geben. Die Urkunde verliert ihr Rechtskräftigkeit mit der Rückzahlung des Kredits.

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