Buchgrundschuld
Buchgrundschuld ist eine spezielle Grundschuld. Bei der Buchgrundschuld ist die Erteilung des Grundschutzbriefes ausgeschlossen. Die Übertragung der Buchgrundschuld wird durch eine schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs realisiert. Auch die Eintragung der Abtretung in das Grundbuch führt bei einer Buchgrundschuld zur deren Übertragung.Kreditrechner
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