Beleihungsgrenze Hypotheken

Für Hypotheken ist laut Hypothekenbankgesetz eine Beleihungsgrenze festgelegt. Die Beleihungsgrenze darf laut Hypothekenbankgesetz bei Hypotheken maximal 60 Prozent des Beleihungswertes betragen. Übersteigt ein Hypothekendarlehen die Beleihungsgrenze erhebt die Bank für ein zweitrangiges Darlehen einen Zinsaufschlag. Bei 1B Hypotheken kann die Beleihungsgrenze bis zu 80 Prozent betragen.

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