Beleihungsgrenze Hypotheken
Für
Hypotheken ist laut
Hypothekenbankgesetz eine Beleihungsgrenze festgelegt. Die Beleihungsgrenze darf laut
Hypothekenbankgesetz bei
Hypotheken maximal 60 Prozent des Beleihungswertes betragen. Übersteigt ein
Hypothekendarlehen die Beleihungsgrenze erhebt die Bank für ein zweitrangiges
Darlehen einen Zinsaufschlag. Bei 1B
Hypotheken kann die Beleihungsgrenze bis zu 80 Prozent betragen.