Aufbaugrundschuld

Die Aufbaugrundschuls wird in der Regel nicht in das Grundbuch eingetragen. Die Aufbaugrundschuld wird nur auf Antrag in das Grundbuch eingetragen. Die Aufbaugrundschuld erlischt, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist. Für die Eintragung oder Löschung der Aufbaugrundschuld fallen keine gerichtlichen Gebühren an.

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Anrede: Geburtsdatum*
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ca. Kaufpreis bzw.
Wert d. Grundstücks
Euro Familienstatus
Jahreseinkommen (bei Verheirateten insg.)
ca. Eigenkapital (inkl. Bausparguth.) Euro



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